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Bewertungsporale für Ärzte im Internet

Bewertungsporale für Ärzte im Internet

Einer der großen Trends der letzten Jahre im Internet ist die Zunahme an Bewertungsportalen. Ursprünglich im Segment Elektronikartikel angesiedelt, hat sich dieser Trend ausgedehnt auf Reiseunternehmen und zuletzt sorgte ein geplantes Bewertungsportal für Lehrer an Schulen für kontroverse Diskussionen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.


In den vergangenen Jahren haben sich auch zahlreiche Bewertungsportale für Ärzte etabliert. Hauptkennzeichen sind die großen Unterschiede in Bezug auf Quantität und Qualität.
Nun hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) gemeinsam mit einem Expertenkreis versucht das Wirrwar zu lichten und veröffentlicht einen Anforderungskatalog in dem festgehalten wrid, wie ein "gutes" Bewertungsportal aussehen soll.


In der Zusammenfassung sind dabei die folgenden Punkte festgehalten worden:

Das gute Arztbewertungsportal

  • erfüllt Anforderungen gemäß Telemediengesetz;
  • enthält ein Impressum, das Aufschluss über die Identität des Betreibers gibt, eine E-Mail-Adresse ist angegeben;
  • verzeichnet das Datum der letzten Aktualisierung der enthaltenen Arzteinträge;
  • beinhaltet eine Datenschutzerklärung, die den Umgang mit personenbezogenen Nutzerdaten und die Voraussetzungen für deren Löschung und Weitergabe darlegt;
  • legt die Finanzierung offen;
  • trennt Werbung und Inhalt;
  • verfügt über eine personenbezogene Arztsuche;
  • hat ein verständliches Bewertungsverfahren;
  • weist darauf hin, dass Bewertungen allenfalls Einschätzungen zu einzelnen Aspekten der Versorgung und Betreuung durch Arzt beziehungsweise Praxispersonal geben können;
  • stellt sicher, dass Einträge in Freitextfeldern redaktionell zu festgelegten Zeiten geprüft werden;
  • räumt betroffenen Ärzten die Möglichkeit zu Gegendarstellung und/oder Widerspruch ein;
  • bietet Schutz gegen Täuschungsmanöver und Schmähkritik.


Aus unserer Sicht sind damit nun die Gegebenheiten geschaffen, dass Patienten sich in Zukunft zuverlässig ein Bild machen können ohne eine Meinungsverfälschung durch versteckte finanzielle Interessen der Portal-Betreiber befürchten zu müssen.
Für Ärzte bietet dies die Gelegenheit, bei positiven Bewertungen auf der eigenen Website darauf aufmerksam zu machen. Als beispielhaft möchten wir hier die Hautarztpraxis Prof. Dr. Herouy erwähnen. Die hervorragende Bewertung und mittlerweile 42 Empfehlungen beim großen "Focus Ärztecheck" (jameda) ist auf der Website an prominenter Stelle patziert und führt direkt zu den Bewertungen.


Unter dem Titel "GUTE PRAXIS BEWERTUNGSPORTALE" wurde von der Bundesärztekammer und der kassenärztlichen Bundesvereinigung ein umfassender Bericht veröffentlicht. Insbesonder enthält dieser Bericht auch eine komplette Checkliste, anhand der Patienten die Qualität eines Portals beurteilen können.
gute-praxis-bewertungsportale.pdf