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Deckungs- und Entschädigungssummen für Kfz Versicherungen

Die Besitzer eines Kraftfahrzeuges, Mopeds oder Anhängers haften für alle Schäden, die durch ihr Fahrzeug angerichtet werden in unbegrenzter Höhe. Dazu gehören die Personenschäden genau so wie Sachschäden und die reinen Vermögensschäden. Bereits kleinste Fahrfehler können zu finanziellen Verpflichtungen in Millionenhöhe führen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Halter des Fahrzeuges selbst am Steuer sitzt, oder das Fahrzeug von anderen Personen geführt wird, die Haftung trifft immer den Eigentümer.


Damit kein Geschädigter auf seinen Forderungen sitzen bleibt und kein Fahrzeugbesitzer durch einen kurzen Moment des Versagens in den finanziellen Ruin getrieben wird, hat der deutsche Gesetzgeber bereits in den 1930 er Jahren ein Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eingeführt. Seit jener Zeit ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend vorgeschrieben. Immer wieder wurden die Deckungssummen für die Kfz Versicherung an die realen Gegebenheiten angepasst. Gegenwärtig betragen die Mindestversicherungssummen, mit denen alle am deutschen Markt tätigen Gesellschaften ihre Verträge anbieten müssen, 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden.


Das klingt zunächst einmal nach gewaltigen Entschädigungssummen, die durch die Kfz Versicherung bezahlt werden. Doch gerade im Bereich der Personenschäden können bei mehreren verletzten Menschen die Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitation, Umschulung und eventuelle lebenslange Rentenzahlung den Betrag von 7,5 Millionen Euro ganz schnell überschreiten. Für alle über diese Zahl hinaus gehenden Kosten haftet dann der Halter wieder in unbegrenzter Höhe mit seinem persönlichen Vermögen. Zum Vergleich, beim wohl teuersten Unfall in Deutschland entstand im Jahr 2004 auf der Autobahn A4 ein Sachschaden von über 30 Millionen Euro. Durch das fahrlässige Verhalten eines Pkw-Lenkers stürzte ein Tanklastzug von einer Autobahnbrücke in die Tiefe. Dadurch wurde ein Mensch getötet und der brennende Lastzug führte zur totalen Zerstörung der Autobahnüberführung.


Deshalb ist es für jeden Fahrzeughalter ratsam, eine Kfz Versicherung mit 50 oder 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen. Bei Personenschäden wird die Deckungssumme bei diesen Verträgen auf maximal 8 Millionen Euro je Person begrenzt. Mit diesen Beträgen dürfte jeder denkbare Schaden durch eine Kfz Versicherung abgedeckt sein. Der Unterschied zwischen beiden Vertragsarten macht für den Fahrzeughalter nur wenige Euro Versicherungsbeitrag jährlich aus.