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Infos zum Beitrag in der privaten Krankenversicherung

Die Grundlange für die Beiträge in der privaten Krankenversicherung bildet das Anwartschaftsdeckungsverfahren und die Ermittlung der Beitragshöhe erfolgt anhand einer risikogerechten Kalkulation. Dazu wird für jedes Mitglied individuell das Risikopotenzial für Kosten ermittelt, das bedeutet, es wird bewertet, wie hoch die voraussichtlichen Kosten sein werden, die durch die Aufnahme des Mitglieds entstehen. Grundlage für die Bewertung dieses Risikopotenzial stellen Faktoren wie das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand, weitere persönliche Faktoren wie berufliche Tätigkeit oder Hobbys sowie der gewünschte Versicherungsumfang dar.


Allerdings spielt die Höhe des monatlichen Einkommens bei der Ermittlung der Prämienhöhe keine Rolle. In aller Regel wird im Zuge der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung mittels Fragebogen oder medizinischer Untersuchung durchgeführt, die Aufschluss über den aktuellen Gesundheitszustand sowie mögliche Vorerkrankungen gibt. Ergibt die Gesundheitsprüfung oder die Bewertung der anderen Faktoren, dass der Versicherungsnehmer ein erhöhtes Risikopotenzial aufweist und vermutlich höhere Kosten verursachen wird, also durch seine Beiträge gedeckt werden können, kann die private Krankenversicherung dieses erhöhte Risiko durch die Erhebung von Risikoaufschlägen ausgleichen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, die Absicherung einzelner Leistungen auszuschließen oder einen Antrag auch vollständig abzulehnen. Ebenfalls von großer Bedeutung für die Höhe der fälligen Beiträge ist der Versicherungsumfang, den der Versicherungsnehmer individuell anhand seiner Bedürfnisse zusammenstellen kann.


Je mehr Leistungen abgesichert werden, desto teurer wird der Beitrag, weil damit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Versicherte diese Leistungen auch in Anspruch nimmt und somit Kosten verursacht. Allerdings kann der Versicherungsnehmer direkten Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen, da er zum einen nur die Leistungen vergüten muss, die er auch tatsächlich absichert und zudem eine Selbstbeteiligung vereinbaren kann, die sich beitragssenkend auswirkt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Leistungen, die in den Vertrag integriert werden, für die gesamte Versicherungsdauer garantiert sind, das bedeutet, eine Kürzung oder Streichung bei gleichbleibendem Beitrag ausgeschlossen ist. Die Beiträge für die private Krankenversicherung setzen sich aus zwei Komponenten zusammen, nämlich einem Risiko- und einem Sparanteil. Der Risikoanteil wird verwendet, um die aktuell verursachten Kosten zu finanzieren, der Sparanteil dient zur Bildung von Altersrückstellungen. Diese beruhen auf der Annahme, dass das Risiko zu erkranken mit zunehmendem Alter steigt und im Alter somit höhere Kosten entstehen als in jungen Jahren. Der Sparanteil wird nach versicherungsmathematischen Grundlagen errechnet und verzinslich angelegt, wobei mit den Altersrückstellungen gemeinschaftliches Guthaben für jeweils eine Risikogruppe gebildet wird. Reichen die geleisteten Beiträge im Alter nichts aus, um die Kosten decken, wird die Differenz durch Entnahmen aus den Altersrückstellungen ausgeglichen, wodurch vermeiden wird, dass Beitragserhöhungen ausschließlich aufgrund des gestiegenen Alters notwendig werden.


Vergleich Private Krankenversicherung